Die Klassenleitung genehmigt auf einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberichtigten
eine Befreiung vom Unterricht oder von einzelnen Schulveranstaltung bis zu zwei Tagen.
Der Antrag wird informell bei der Klassenleitung gestellt und sollte Zeitraum und Anlass
der gewünschten Befreiung mitteilen. Einladungen eines Veranstalters o.ä. sind ggf. beizufügen.
Antragsteller sind stets die Erziehungsberechtigten, nicht der Träger (z.B. Pfarrgemeinden,
Sportvereine) der Veranstaltung. Dies gilt auch für die im Folgenden angesprochenen mehrtägigen
Veranstaltungen.
Anträge für mehrtägige Unterrichtsbefreiungen sind über das Schulsekretariat bei der
Schulleitung ebenfalls informell – unter Angabe des Zeitraums und des Anlasses, ggf. unter
Hinzufügung der Hinweise eines Veranstalters – zu beantragen.
Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen:
Krankheit und Arztbesuch
Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während
der Schulzeit notwendig sind
schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie
Heirat in der engsten Familie
Todesfall in der engsten Familie
Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder
wissenschaftlichen Wettbewerben
Besuche von Beratungsstellen oder Behörden
Befreiung vom Unterricht vor und nach den Schulferien:
Befreiungen unmittelbar vor und nach den Ferien unterliegen besonders restriktiven
rechtlichen Vorgaben. Eine Beurlaubung, welche die Ferien verlängert, darf nicht erteilt werden.
Über Ausnahmen in dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung (Vorlage des Antrags im
Sekretariat). Eine Verlängerung der Ferien kann ein Bußgeld zur Folge haben!
Auch im Interesse der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und der Gleichbehandlung aller
Antragsteller beachtet die Schule strikt die rechtlichen Vorgaben wie §43(3) SchulGesetz
und den ergänzenden Beurlaubungs-Erlass
http://www.schulsport-nrw.de/info/08_service/bass/pdf/12_52nr21_beurlaubung.pdf